Vereidigter Sachverständiger
von der IHK Südl. Oberrhein öffentlich bestellt und vereidigt für Kfz-Schäden und -bewertung
Wie darf ich Ihnen helfen?
Wie darf ich Ihnen helfen?
Eine Fahrzeugbewertung ist immer dann sinnvoll, wenn an einem Fahrzeug umfangreiche An- und Umbaumaßnahmen vorgenommen worden sind, zum Beispiel Tuningmaßnahmen. Dadurch muss der zu versichernde Wert ermittelt werden, damit das Fahrzeug nicht unter- bzw. überversichert wird.
Desweiteren kann eine Bewertung erforderlich werden, wenn ein Fahrzeug verkauft werden soll und der genaue Wert unbekannt ist. Ein weiterer Aspekt ist die Bewertung eines Fuhrparks eines größeren Betriebes, um einen Überblick über das Vermögen zu erlangen. Oftmals kann eine Bewertung auch erforderlich werden, wenn das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen herausgenommen werden soll, um einen Wertnachweis für das Finanzamt zu haben.
Zudem bewerte ich Fahrzeuge, die aus (vorzeitig beendeten) Leasing- oder Finanzierungsverträgen zurück an den Händler gehen.
Ich bewerte nicht nur Pkw und Motorräder, sondern auch Nutzfahrzeuge, Unikate sowie Spezialfahrzeuge.
Besonders wichtig sind Bewertungen für die Besitzer von Oldtimern. Hierzu erfahren Sie im übernächsten Menüpunkt mehr.
Der Bereich Lackgutachten könnte theoretisch auch in die Kategorie „Technische Gutachten“ fallen. Allerdings sind Fahrzeuglackierung mittlerweile ein sehr komplexes Thema, sodass es erforderlich ist, sich auf diesem Gebiet gesondert weiterzubilden.
Ich begutachte sowohl Lackierungen von Neufahrzeugen als auch Instandsetzungs- bzw. Reparaturlackierungen zum Beispiel auf Mängel, Beschädigungen und Gleichmäßigkeit.
In diesen Bereich fallen alle Gutachten, die über Oldtimer erstellt werden. Die wichtigsten Gutachten sind hier die Bewertung und das Schadengutachten.
Die Bewertung eines Oldtimers ist im Allgemeinen schwieriger und aufwändiger als die Bewertung von modernen Pkw, da nicht nur der Erhaltungsgrad des Fahrzeugs eine große Rolle spielt, sondern beispielsweise auch, ob bei einer Restaurierung Originalteile verwendet wurden und wie viele Fahrzeuge des bestimmten Typs überhaupt noch im Umlauf sind.
Aber vor allem dann, wenn es darum geht, einen Oldtimer zu versichern, ist es unerlässlich, eine unabhängige Bewertung durchführen zu lassen, um im Falle eines Schadens das Fahrzeug nicht zu gering versichert zu haben.
Die Schadenkalkulation kann nicht ohne weiteres derart problemlos per EDV durchgeführt werden wie dies bei einem herkömmlichen Pkw der Fall wäre, da zum Teil moderne Instandsetzungsmethoden nicht angewendet werden können und die Lackierung teilweise mit einem erheblich höheren Zeitaufwand verbunden ist.
Mit diesen Schwierigkeiten und Fragestellungen muss ich mich als Sachverständiger in Zusammenhang mit Oldtimern beschäftigen. Deshalb nimmt die Behandlung von Oldtimern eine gesonderte Stellung ein.
Diese Art der Gutachten werden am häufigsten erstellt. Im Haftpflicht-Schadenfall kann der Halter des Fahrzeugs bzw. dessen Anwalt einen Sachverständigen seiner Wahl damit beauftragen, den Schaden festzustellen und zu kalkulieren.
Falls nötig werden Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ebenfalls vom Sachverständigen ermittelt und in das Gutachten mit aufgenommen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass in einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt keine Wertminderung für einen erlittenen Fahrzeugschaden ausgewiesen werden kann. Es sollte also in jedem Fall ein Sachverständiger das Fahrzeug besichtigen.
Sollte der Schadenumfang zu gering sein, sodass gegebenenfalls lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, dann fertige ich statt eines vollständigen Gutachtens eine Reparaturkostenkalkulation an, mit deren Hilfe dann der berechtigte Schadenersatzanspruch bezüglich des Fahrzeugschadens eingefordert werden kann.
Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass im Haftpflichtschadenfall ein freier und unabhängiger Sachverständiger Ihrer Wahl und nicht ein von der regulierungspflichtigen Versicherung beauftragter Sachverständiger Ihr Fahrzeug besichtigt und den eingetretenen Schaden kalkuliert.
Technische Gutachten werden von mir als Sachverständiger immer dann gefordert, wenn die Frage nach Ausfallursachen von Aggregaten wie Motor oder Getriebe gestellt wird. Desweiteren fallen in diesen Bereich Untersuchungen zu unsachgemäß reparierten Karosserie- und Lackschäden.
Die Untersuchung auf verschwiegene Vorschäden ist eines meiner Spezialgebiete.
Vereinfachend zusammengefasst kann man sagen, dass jeder Schaden, der nicht unfallbedingt eingetreten ist mit dieser Art der Gutachten behandelt werden kann.
Ich erstatte technische Gutachten sowohl für Gerichte und Staatsanwaltschaften als auch für Rechtsanwälte und deren Mandanten bzw. für Privatpersonen.
Vereidigter Sachverständiger
von der IHK Südl. Oberrhein öffentlich bestellt und vereidigt für Kfz-Schäden und -bewertung
Seit 2007 bin ich von der IHK Südl. Oberrhein öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet Kfz-Schäden und -Bewertungen. Ständige Fort- und Weiterbildung ist für mich genauso selbstverständlich wie die qualitativ hochwertige Bearbeitung aller Gutachtenaufträge.